Zukunftsdesign »Ernährung«
Teil 3

Zukunftsdesign
»Ernährung«
Teil 3

4. V-Label – das Europäische Siegel für vegetarische und vegane Produkte

4. V-Label – das Europäische Siegel für vegetarische und vegane Produkte

Das V-Label wird in zwei Kategorien vergeben. Alle Kategorien haben gemein, dass gekennzeichnete Produkte keine Zutaten oder Substanzen von getöteten Tieren enthalten dürfen. Die zwei Kategorien sind:

Vegetarisch: ohne tierische Bestandteile (Lebensmittel wie Milch, die mithilfe von lebenden Tieren gewonnen werden, sind erlaubt.)

Vegan: ohne tierische Bestandteile oder Erzeugnisse

Für alle gelabelten Produkte gilt, dass keine der folgenden Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe enthalten sein dürfen:

  • Schlachtprodukte (z.B. Fleisch, Geflügel, Fisch, Meeresfrüchte)
  • Zutaten, die aus Fleisch oder Knochen hergestellt werden (in Suppen, Soßen oder Zubereitungen)
  • Aromen tierischer Herkunft
  • Eier von Hühnern aus Käfighaltung
  • andere Eier (außer Geflügeleier) wie zum Beispiel Kaviar
  • GVO (= enthält gentechnisch veränderte Organismen)
  • Tierische Fette (Ausnahme: Butterfett), Bratfette oder Margarine, die Fischöl oder ähnliche Produkte enthalten, z. B. in Kuchen, Aufläufen, Pasta
  • Farbstoffe aus tierischen Bestandteilen
  • Zucker, der mit Tierkohle gebleicht wurde
  • Klärung mit Gelatine, Fischblasen
  • Gelée Royale (spezielles Bienenprodukt)

Produkte in der Kategorie „vegan“ müssen außerdem frei sein von:

  • Milchprodukten
  • Geflügeleiern
  • Honig
  • Tierischem Wachs
  • Anderen Produkten aus tierischen Erzeugnissen (z.B. Farbstoffe, Trägerstoffe, Klärstoffe)

Damit ein Produkt das V-Label tragen kann, muss es außerdem tierversuchsfrei sein. Das bedeutet, dass das Unternehmen für den Artikel selbst und seine Inhaltsstoffe keine Versuche an Tieren in Auftragen geben oder gegeben haben darf. Dies prüft das V-Label jährlich.

Weitere Informationen:
Das V-Label
V-Label: das Europäische Siegel für vegetarische und vegane Produkte